Hundesteuer - Antrag auf Ersatz der Hundesteuermarke bei Verlust
Hundesteuer - Antrag auf Ersatz der Hundesteuermarke bei Verlust
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Hundeführer müssen außerhalb des Hauses oder des befriedeten Grundbesitzes eine gültige Hundesteuermarke mitführen. Diese ist auf Verlangen der berechtigten Personen vorzuzeigen oder zu Kontrollzwecken auszuhändigen.
Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke ausgehändigt.
Zuständige Stelle
Die Hundesteuerersatzmarke wird beim Amt Zarrentin, Abt. Steuern & Abgaben, beantragt.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Hundesteuerersatzmarke fällt nach der Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Zarrentin eine Gebühr von 5,00 EUR an.