Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines (vorläufigen) Passes, (vorläufigen) Ausweises
Einverständniserklärung für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines (vorläufigen) Passes, (vorläufigen) Ausweises
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen. Für Kinder, welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann jedoch auch jederzeit ein Personalausweis beantragt werden. Dafür wird nach § 9 PAuswG in Verbindung mit § 1626 ff. BGB die Zustimmung aller Sorgeberechtigten Personen benötigt.
Ein Reisepass kann nach § 6 PassG mit Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden, Auch hier ist die vorherige Ausstellung mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter möglich.
Nicht immer ist die Anwesenheit beider gesetzlichen Vertreter bei der Antragsstellung möglich. Daher kann die Zustimmungserklärung mit einer Kopie des Ausweisdokumentes des fehlenden gesetzlichen Vertreters, zur Beantragung mitgebracht werden oder elektronisch übersendet werden.